Herzlich Willkommen beim SV Bornheim

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Aktuelles

+++ Termine +++ Hinweise +++ Änderungen +++ Termine +++ Hinweise +++

NEU - Turnen für Grundschulkinder

Wir freuen uns über unser neues Sportangebot für Kinder im Grundschulalter.

Schwerpunkt ist das Vermitteln turnerischer Grundfertigkeiten, spielerisch und kindgerecht.

Im Einzelnen werden Elemente des Turnens am Boden, balancieren, stützen und hängen, springen und hüpfen, hangeln und schwingen sowie Akrobatik behandelt.

Es werden mit Spaß an der Bewegung, die koordinativen und konditionellen Grundfertigkeiten der Kinder erweitert. Diese und die Entwicklung eines kinästhetischen Körpergefühls bilden die Basis für jede andere Sportart und Entwicklung des Körpers.

 

Wann:             montags von 15:30-16:30 Uhr, erstmals am 18. März 2024

Wo:                 Sporthalle Bornheim

Wer:                Kinder von 6-10 Jahren

Anmeldung:    Lars Lehmann - Mobil 0178/6936225

mail  kinderturnen@svbornheim.de

....... mal wieder heißt es „Zwergenaufstand beim SV Bornheim.

Beim 2023 zum erstem Mal ausgespielten Sparkassen Cup 2023 für D Jugende kämpfte sich unsere weibl. D Jugend über Vorrunde, Zwischenrunde zum Finaltag nach Haßloch. Dort spielten sie um den Einzug ins Finale

SV Bornheim : JSG Mund/Rhghm 7:5.

Im hart umgekämpten Finale SV Bornheim:TSG Friesenheim 24:22 holten sie sich den verdienten Turniersieg.

Es spielten: Sarah Köhler, Jana Eckhardt, Pauline Hieb, Luisa Schulz, Lene Wingerter, Hannah Heichel, Charlotte Roth, Marie Duda, Johanna Dienes, Laura Dietrich, Leana Raunser, Nela Löffler

Trainerteam: Rebecca Gatting und Sarah Brauner


Der SV Bornheim ist sehr stolz auf seine Jugendmannschaft und dem erreichten Erfolg. 

Wir möchten uns recht herzlich auch bei den zahlreich mitgereisten Fans bedanken. 

Durch eure Unterstützung konnten wir dieses Finale für uns entscheiden! Vielen DANK

+++ DHB Handball Grundschultage beim SV Bornheim und TV Offenbach+++

24.11.23 Grundschule Offenbach

07.12.23 Grundschule Dammheim/Bornheim

08.12.23 Grundschule Queichheim

Auch dieses Jahr hat der DHB zum Handball Grundschultag aufgerufen. Die Kooperation SV Bornheim/TV Offenbach folgt gerne dem Aufruf und veranstaltet gleich 3 Grundschultage um Werbung für den Handballsport zu machen. Grundschüler können an den jeweiligen Tagen mit ihren Schulen den Handballsport an verschiedenen Stationen aktiv kennenlernen.

+++ Neuer Partner des SV Bornheim: ImmoFromm - Immobilienverkauf 4.0 +++

Passend zum ersten Heimspiel-Wochenende konnten wir einen neuen, starken Partner begrüßen. ImmoFromm hebt sich von herkömmlichen Immobilienmaklern deutlich ab:

Um eine Immobilie erfolgreich zu verkaufen, braucht es heutzutage vor allem eine professionelle Aufbereitung und Darstellung, eine durchdachte Vermarktungsstrategie sowie eine prominente Positionierung auf relevanten Verkaufskanälen. Verkauft wird Ihre Immobilie ohne Maklerprovision für Käufer und Verkäufer, der Käufer zahlt einen transparenten Festpreis, der sich exakt an seinen Bedürfnissen orientiert und unabhängig vom Verkaufspreis oder der Größe der Immobilie ist.Ziel ist es, Ihnen genau den Vermarktungsservice zu bieten, den Sie benötigen, nicht mehr, nicht weniger.

Wir freuen uns auf eine tolle und zukunftsorientierte Zusammenarbeit - aus und für Bornheim.

Weitere Informationen unter https://immofromm.de/

Young Referee Ausbildung

Am Samstag fand von 9-12 Uhr die Young Referees Ausbildung in Hassloch statt. Unsere Jungs und Mädels erwartete ein Regelreicher Vormittag mit einem Theorie und Praxis Teil. 

Erfreulicher Weise nahmen nicht nur 4 Jungs Leopold Huber, Leo Berger, Jonathan Bach und Leon Dietz, sondern auch 5 Mädels, Charlotte Roth, Luisa Schulz, Nela Löffler Sarah und Marie Köhler teil. 

Begleitet wurden sie von Christoph Hagenbuch und Rebecca Gatting, die im Verein für die Young Referees zuständig sind. Am Ende des Tages zeigten alle stolz ihre Pfeifen und Karten, die sie vom Verband für dir erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang erhalten haben.

Fahrradtour der Seniorensportgruppe des SV Bornheim

Der neue vereinseigene Fahrradanhänger wurde von Manfred Breitsch so umgebaut, dass nunmehr bis zu 10 Pedelecs transportiert werden können. Jetzt ist es für Fahrradbegeisterte unabhängig von der Bahn möglich, weiter entfernte Ziele anzusteuern.

Die erste (Test-)Tour führte am 12. Juli von Baden-Baden nach Bornheim. Der 2. Vorsitzende des SV Bornheim, Jürgen Behrendt, chauffierte am frühen Morgen einen Teil der Seniorensportgruppe nach Baden-Baden und fuhr dann mit Bus und Anhänger zurück, während die Radgruppe sich auf den 95 km weiten Rückweg machte.

Bei Iffezheim wurde der Rhein überquert und im Elsass gemütlich rheinabwärts gefahren. An Lauterbourg vorbei führte der Radweg zur Mündung der Lauter. Dort liegt idyllisch das Schiffsrestaurant „Lautermuschel“ und lud zu einer Mittagsrast im schattigen Biergarten ein. Weiter ging es an Wörth vorbei und immer auf dem Rheindamm nach Hördt. Das leckere Eis in der Taberna Eismanufaktur darf man sich nicht entgehen lassen. Am späten Nachmittag fand dann die Radtour bei einem Durstlöscher im Freizeitcenter Bornheim seinen Abschluss. 

14. Storchencup SV Bornheim

Danke

Der 14. Storchencup 2023 war ein voller Erfolg. 40 weibl. Handballmannschaften von E Jugend bis Damen waren an 3 Tagen zu Gast in der Sporthalle Bornheim. Trotz der hohen Temperaturen sahen wir Spiele mit viel Kampf, Fairness und Spaß. An dieser Stelle möchten wir den vielen Helfer/innen Danke sagen. Ohne Euch wäre die Durchführung nicht möglich gewesen. Danke an unseren „Medizinmann“ Andy u. Simone, die sich der kleinen und großen Wehwehchen angenommen haben. Danke dem OrgaTeam für euren Einsatz vor, während und nach dem Turnier. Danke an unsere zahlreichen Gäste aus Nah und Fern, Danke an alle Kuchebäcker/innen und an alle die in irgendeiner Weise zum Gelingen des Turniers beigetragen haben. Einen besonderen Dank gilt unseren Sponsoren Perla Design, AC Elektro, Stroh Becht, Physiotherapie Becht-Zekl und Sportshop Danner.

Ganz unter dem bereits von der WM bekannten Motto: „… der Zug hat keine Bremse“ ging es am Wochenende wieder rund in der Bornheimer Sporthalle.

Die Handballabteilung mit Abteilungsleiterin Anja Brucker und Jugendleiterin Rebecca Gatting richtete den 14. Storchencup 2023 aus. Dieses Turnier fand das 14te mal statt, aber diesmal mit ganz besonderer technischer Ausstattung: wir hatten im Foyer einen Bildschirm stehen. Hier konnten sich die Zuschauer immer live über die Spiele und Tabellenstände informieren oder gerne auch den Link per QR Code aufs Handy laden. Die Links gab es zu jedem Turnier und es konnte auch von zuhause aus mit gefiebert werden.

Eingeladen/Angemeldet waren insgesamt 38 weibliche Mannschaften von E-Jugend bis Damen.

Beginn war am Freitag 16:00 Uhr mit dem B-Jugendturnier unsere B-Jugend schnitt mit einer verletzungsgeschwächten Mannschaft mit dem 5. Platz ab. 1. Platz ging hier an die Bezirksauswahl Frankfurt/Wiesbaden

Samstag begann um 9:30 Uhr mit dem D-Jugend Turnier. Bestehend aus 8 Mannschaften erreichte unsere Jugend den 5. Platz. Um 15:15 Uhr startet das Damen Turnier. Hier kamen 7 Mannschaften und leider musste 1 Mannschaft verletzungsbedingt vorzeitig das Turnier beenden. Unsere Damenmannschaft überraschte am Samstag die ganze Halle und erreichte mit viel Kampfgeist und Zusammenspiel den 1. Platz.

Sonntag war der letzte Tag und es startete um 9:30 Uhr die „kleinsten Turnierteilnehmer“ unsere E-Jugenden. Insgesamt 6 Mannschaften zeigten ihr Können. Die Stimmung in der Halle war durch die vielen Zuschauer auf dem Höhepunkt, als unsere E-Jugend das Turnier mit einem 1. Platz meisterte. Nach einem Tanz auf dem Spielfeld, natürlich zum Lied „der Zug hat keine Bremse“ , wurde der Storchencup um 12:45 Uhr mit der C-Jugend fortgesetzt. Hier nahmen insgesamt 6 Mannschaften teil und unsere C-Jugend belegte einen souveränen 3.Platz. Zum Abschluss des Turniers startet im 16:00 Uhr die A-Jugend. Hier kam es zu es im Finale um den Turniersieg leider zu einer Niederlage von Bornheim und unsere A-Jugend beendete das Turnier mit einem sehr guten 2. Platz.

Natürlich war das ganze Wochenende für das leidbliche Wohl gesorgt und am Sonntag erfreuten sich die Gäste am Los- und Verkaufsstand des Sportshop Danner aus Offenbach.

Ganz besonders haben wir uns über die Unterstützung durch unsere Sponsoren Perla Design, AC Elektro, Stroh Becht, Physiotherapie Becht-Zekl und Sportshop Danner sehr gefreut.

Mini-WM großer Erfolg


Unsere Mädels der E-Jugend (Saison 22/23) konnten sich im Finale in Hassloch einen starken 4. Platz erspielen. 

Als Griechenland setzten wir uns in der Vorrunde, sowie in der Zwischenrunde souverän durch, sodass die Mädels sich als eine von 8. Mannschaften für den Finaltag qualifizieren konnten. 

Als eine von 2 Mädchen Mannschaften erkämpfte man sich im ersten Spiel gegen die Jungs der Färöer Inseln ein Unentschieden und somit kam es zum Penalty werfen. Lautstark wurde das Team von der ganzen Halle angefeuert. Unsere starke Torfrau Nela konnte die ersten beiden Würfe der Gegner halten. Die Nervenstärke der Griechinnen zeigte sich dabei in den ersten Würfen und sie nutzen ihre Chance zum Einzug ins Halbfinale.

Im Halbfinale trafen wir nur auf Kroatien, den späteren zweiten des Turnieres! In einem bis zum Schluss spannenden Spiel, sah man eine Mannschaft die spielerisch mithalten konnte. Nur am Ende hatten sie körperlich keine Chance mehr, so dass man sich mit einem Ergebnis von 16:13 aus dem Halbfinale verabschieden musste und so um Platz 3 gegen Frankreich spielte.

Gegen Frankreich würden nochmal alle Kräfte mobilisiert. Dieses Spiel war absolut auf Augenhöhe und die Mädels zeigten das ein oder andere mal, das Sie in der Lage sind körperliche Nachteile mit Spielwitz und Schnelligkeit ausgleichen zu können! 

Die Zuschauer sahen ein schnelles Spiel, bei dem das Team aus Griechenland nicht nur mit einem tollen Zusammenspiel, sondern auch mit starken 1:1 Situationen glänzten. Zu keinem Zeitpunkt gab man sich auf und versuchte bis zum Ende dagegenzuhalten. Am Ende zahlte sich das körperliche der Franzosen doch aus und unsere Griechinnen verloren trotz der Hitze und des Einsatzes unglücklich! Ausschlaggebend waren auch die körperlich harten und teilweise übertriebenen Aktionen. 

Nichts desto trotz ein riesengroßer Erfolg für unsere Spielerinnen, die am Ende bei der Siegerehrung durch den Präsidenten Ulf Meyhöfer als Spielerinnen der Herzen und als Mädels die nicht nur einen fairen sondern vor allem einen attraktiven Handball spielen, erwähnt.

Am Ende zeigte sich auch Trainerin Rebecca Gatting sehr stolz: „Als Trainerin der Truppe muss ich sagen, dass ich mit dem Verlauf der ganzen Saison mehr als zufrieden bin und die Mini-WM ein schöner und erfolgreicher Abschluss der E-Jugend Saison 22/23 war. 

Dass sich die Mädels durch ihr schnelles und cleveres spielen gegen körpliche stärkere Gegenspieler so gut durchsetzten konnte man so nicht erwarten und es zeigt mir welchen Willen die Mädels und mit welchem großen Herz sie diesen Sport betreiben“.

Das Trainerteam ist sehr stolz auf die Mannschaft, die erst am Anfang Ihrer weiteren Entwicklung steht.


DER VEREIN




Die Vorstandschaft

Bernd Winkelblech

1. Vorsitzender

Telefon: +49 63 48 71 74

1vorsitzender@svbornheim.de


Jürgen Behrendt

2. Vorsitzender


2vorsitzender@svbornheim.de

Katrin Reuther

Kassenwartin


accounting@svbornheim.de


Rene Dietrich

Schriftführer


schriftfuehrer@svbornheim.de


Jürgen Risser

Abteilungsleiter Breitensport


breitensport@svbornheim.de

Anja Brucker

Abteilungsleiterin Handball


handball@svbornheim.de


Jens Obenland

Beisitzer



beisitzerobenland@svbornheim.de


Florian Becht

Beisitzer


beisitzerbecht@svbornheim.de

Dr. Günter Zekl

Beisitzer



beisitzerzekl@svbornheim.de

Email an alle Vorstandsmitglieder  gesamtvorstand@svbornheim.de


Satzung des Vereins

  • Die Satzung

    Satzung des Sportvereins 1930 Bornheim/Pfalz



    A. Allgemeines


     


    § 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr


    1. Der Sportverein führt den Namen Sportverein 1930 Bornheim e. V.


    2. Sitz des Vereins ist in 76879 Bornheim.


    3. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in 76829 Landau/Pfalz eingetragen. ( VR 251).


    4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


     


    § 2 Gemeinnützigkeit


    1.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.


    Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und von Kunst und Kultur.


    Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:


    a) das Abhalten von regelmäßigen Trainingsstunden


    b) die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes


    c) den Aufbau eines umfassenden Trainings- und Übungsprogramms für alle Bereiche, einschließlich des Breitensports


    d) die Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereins­veranstaltungen


    e) die Durchführung von allgemeinen Jugendveranstaltungen und –Maßnahmen


    f) die Beteiligung an Turnieren und Vorführungen, sportlichen Wettkämpfen


    g) die Durchführung von Theaterproben und Theateraufführungen


    2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


    3.Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


    4. Es darf keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.



    § 3 Verbandsmitgliedschaften


    1. Der Verein ist Mitglied im:


    a) Sportbund Pfalz im Landessportbund Rheinland- Pfalz und der zuständigen Fachverbände


    2. Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände nach Absatz 1 als verbindlich an.


    3. Die Mitglieder des Vereins unterwerfen sich durch ihren Beitritt zum Verein den maßgeblichen Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände nach Absatz 1. Soweit danach Verbandsrecht zwingend ist, überträgt der Verein seine Ordnungsgewalt auf den jeweiligen Verband nach Absatz 1.


     


    B. Vereinsmitgliedschaft


     


    § 4 Mitgliedschaften


    1. Mitglied des Vereins können nur natürliche Personen werden.


    2. Der Verein besteht aus:


    a) ordentlichen Mitgliedern


    b) außerordentlichen Mitgliedern


    c) Ehrenmitgliedern


    3. Ordentliche Mitglieder sind alle Mitglieder, die sich aktiv am Vereinsleben beteiligen, ohne Rücksicht auf das Lebensalter.


    4. Außerordentliche Mitglieder sind die passiven und fördernden Mitglieder des Vereins.


    5. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Personen, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliederrechte.


    6. Auf Antrag kann ein Mitglied das Ruhen seiner Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand beantragen. Dies kann insbesondere erfolgen bei längeren Abwesenheiten (z. B. beruflicher Art, Ableistung des Wehrdienstes etc.) oder aufgrund besonderer persönlicher oder familiärer Gründe. Während des Ruhens der Mitgliedschaft sind die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten des Mitglieds ausgesetzt.


     


    § 5 Erwerb der Mitgliedschaft


    1. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten.


    2. Der Aufnahmeantrag eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen.


    3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung.


    4. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.


     


    § 6 Beendigung der Mitgliedschaft


    1. Die Mitgliedschaft endet durch


    a) Austritt aus dem Verein (Kündigung)


    b) Streichung von der Mitgliederliste


    c) Ausschluss aus dem Verein oder


    d) Tod


    2. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen erklärt werden.


    3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Beiträgen, an die zuletzt dem Verein bekannte Adresse in Verzug ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung ein Monat verstrichen ist und in dieser Mahnung ausdrücklich die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Vorstands über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.


    4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt.


     


    § 7 Maßregelungen


    Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen der Vereinsorgane verstoßen, können nach vorheriger Anhörung vom Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:


    a) Verweis


    b) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins.


    Die Straf- und Ordnungsmaßnahmen sind schriftlich zu begründen und mit der Angabe des Rechtsmittels zu versehen.


     


    § 8 Ausschluss aus dem Verein


    1. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt und ein wichtiger Grund gegeben ist.


    Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied dem Verein einen Schaden zugefügt hat, auf dem Vereinsgelände oder bei einer Tätigkeit für den Verein, mittelbar oder unmittelbar, ein Strafgesetz verletzt hat oder den Anweisungen des Vorstands oder dem vom Vorstand autorisiertem Personal zuwiderhandelt.


    2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt.


    3. Der Ausschließungsantrag ist dem betreffenden Mitglied samt Begründung mit der Aufforderung zuzuleiten, sich binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu erklären. Nach Ablauf der Frist ist unter Berücksichtigung der etwa eingegangenen Äußerung des Mitglieds zu entscheiden.


    4. Der Vorstand entscheidet mit einer Drei-Viertel-Mehrheit.


    5. Der Ausschließungsbeschluss wird sofort mit Beschlussfassung wirksam.


    6. Der Beschluss des Vorstandes ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mitzuteilen.


    7. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem betroffenen Mitglied das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung der Entscheidung schriftlich an den Vorstand zu richten. Sie ist zu begründen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.


    8. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft des auszuschließenden Mitglieds.


    9. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt.


     


    C. Rechte und Pflichten der Mitglieder


     


    § 9 Beitragsleistungen und –Pflichten


    1. Es sind ein Mitgliedsbeitrag und eine - soweit von der Mitgliederversammlung festgelegt - Aufnahmegebühr zu leisten.


    2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge bestimmt die Mitgliederversammlung durch Beschluss.


    3. Die Beitragshöhe kann nach Mitgliedergruppen/Abteilungen unterschiedlich festgesetzt werden. Die Unterschiede müssen sachlich gerechtfertigt sein.


    4. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.


    5. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, eine Beitragsordnung zu erlassen und darin Einzelheiten zum Beitragswesen des Vereins zu regeln.


    6. Die Mitgliedsbeiträge werden hauptsächlich im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen.


     


    § 10 Ordnungsgewalt des Vereins


    1. Jedes Mitglied verpflichtet sich, gegebenenfalls einem gegen das Mitglied eingeleiteten Ordnungsverfahren vor dem dafür satzungsrechtlich bestimmten Organ zu unterwerfen. Dies nach Maßgabe beschlossener Vereinsordnungen oder im Hinblick auf Verbandsordnungen/Richtlinien entsprechend § 3.


    2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einer Ladung eines Ordnungsorgans Folge zu leisten und vor ihm wahrheitsgemäß auszusagen.


    3. Gleiches gilt für Verfahren nach § 8 der Satzung.


    4. Sollte es zwischen dem Verein und einem Mitglied zu Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis kommen, ist zunächst eine Klärung mit dem Vorstand herbeizuführen. Gegen eine Entscheidung des Vorstandes hat das betroffene Mitglied das Recht, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen.


     


    D. Die Organe des Vereins


     


    § 11 Die Vereinsorgane


    1. Die Organe des Vereins sind:


    a) die Mitgliederversammlung


     


    b) der Vorstand


    c) der Vorstand nach § 26 BGB.


    2. Alle Organmitglieder sind ehrenamtlich tätig.


     


    § 12 Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung


    1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste gesetzgebende Organ des Vereins.


    2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Offenbach/Queich und durch Anzeige auf der Homepage des SV Bornheim (www.svbornheim.de).  Zwischen dem Tag der Einberufung und der Mitgliederversammlung muss eine Frist von drei Wochen liegen. Die Tagesordnung, die der Vorstand festlegt, ist der Einladung beizufügen.


    3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist. Absatz 2 gilt entsprechend. Das Minderheitenverlangen ist von mindestens 25 % der Vereinsmitglieder zu stellen.


    4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben gültigen Stimmen der Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben für die Entscheidung unberücksichtigt.


    5. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet.


    6. Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird muss dem entsprochen werden.


    7. Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat Ergänzungen der Tagesordnung, die von den Mitgliedern beantragt wurden, bekannt zu geben. Die Versammlung beschließt die Aufnahme von Ergänzungen der Tagesordnung.


    8. Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von den Mitgliedern eingebracht werden. Sie müssen zwei Wochen vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen.


    9. Für die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen zur Beratung und Beschlussfassung ist deine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Als Dringlichkeitsanträge sind nur solche Anträge zulässig, die ihrer Natur nach nicht fristgerecht eingereicht werden konnten.


    Satzungsänderungen oder Auflösungsanträge sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgeschlossen.


    10. stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar.


     


    § 13 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung


    Die Mitgliederversammlung ist insbesondere in folgenden Vereinsangelegenheiten zuständig:


    1. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes


    2. Entlastung des Vorstandes


    3.Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes


    4. Wahl der Kassenprüfer


    5. Änderung der Satzung und Beschlussfassung über die Auflösung/Fusion des Vereins


    6. Ernennung von Ehrenmitgliedern/Ehrenvorständen


    7. Beschlussfassung bzgl. Beschwerden über Vereinsausschlüsse


    8. Beschlussfassung über eingereichte Anträge


     


    § 14 Vorstand


    1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:


    a) dem 1. Vorsitzenden


    b) dem 2. Vorsitzenden


    c) dem Schatzmeister


    g) dem Schriftführer


    h) 5 Beisitzern


    2. Eine Personalunion ist unzulässig.


    3. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.


    Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Annahme des Amtes vorher schriftlich erklärt haben.


    4. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtszeit des/der Ausgeschiedenen einen Nachfolger bestimmen.


    5. Die Mitglieder des Vorstandes haben in der Vorstandssitzung je eine Stimme.


    6. Sitzungen des Vorstandes werden durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2.Vorsitzenden, einberufen.


    7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegeben Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.


     


     


    § 15 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands


    1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.


    2. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: (keine abschließende Aufzählung)


    a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung


    b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung


    c) Erstellung des Jahresberichts- und der Jahresrechnung


    d) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern


    e) Streichung von Mitgliedern aus der Mitgliederliste


    f) Ausschluss von Mitgliedern


     


    § 16 Vorstand gem. § 26 BGB


    1. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2.   Vorsitzenden vertreten.


     2. Es besteht Einzelvertretungsbefugnis.


     3. Im Innenverhältnis zum Verein wird der Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig.


     


    § 17 Beschlussfassung, Protokollierung


    1. Alle Organe des Vereins fassen ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit diese Satzung keine anderen Regelungen vorsieht. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.


    2. Alle Beschlüsse der Organe sind schriftlich zu protokollieren und vom jeweiligen Protokollführer und vom Leiter der Versammlung zu unterzeichnen.


     


    § 18 Abteilungen


    1. Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss des Vorstands gegründet.


    2 Die Abteilungen werden durch ihren Leiter, den Stellvertreter oder Mitarbeiter, denen besondere Aufgaben übertragen sind, geleitet.


    3. Abteilungsleiter, Stellvertreter und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung gewählt. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.


     


    E. Sonstige Bestimmungen


     


    § 19 Satzungsänderungen


    1. Über Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.


    2. Anträge auf Satzungsänderungen müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden.


     


    § 20 Vereinsordnungen


    1. Der Vorstand ist ermächtigt u. a. folgende Vereinsordnungen bei Bedarf zu erlassen:


    a) Ehrenordnung


    b) Beitragsordnung


     


    § 21 Kassenprüfung


    1.Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand oder einem sonstigen Vereinsorgan angehören dürfen.


    2.Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Vorstandes. Eine Wiederwahl ist zulässig.


    3.Die Kassenprüfer prüfen einmal jährlich die gesamte Vereinskasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen und erstatten dem Vorstand und der Mitgliederversammlung darüber einen Bericht. Der  Auftrag der Kassenprüfer erstreckt sich neben der Prüfung der reinen Kassenführung auch darauf, ob die Mittel wirtschaftlich verwendet worden sind, ob die Ausgaben sachlich richtig sind.


    4.Die Kassenprüfer beantragen bei ordnungsgemäßer Kassenführung die Entlastung des Vorstands.


     


    F. Schlussbestimmungen


     


    § 22 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall


    1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.


    2. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es


    a) der Vorstand mit einer Mehrheit von Dreivierteln aller seiner Mitglieder beschlossen hat, oder


    b) von Dreiviertel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins gefordert wird.


    3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreivierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.


    4. Sollte bei der ersten Versammlung weniger als 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.


    5. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind im Falle der Auflösung der 1. und 2. Vorsitzende als die Liquidatoren des Vereins bestellt.


    6. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Bornheim/Pfalz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


     


    §23 Datenschutz im Verein


    Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.


    Näheres regelt eine eigenständige Datenschutzklausel des SV 1930 Bornheim e.V.


     


    § 24 Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen


    1. Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 19.11.2019 beschlossen.


    2. Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


    3. Alle bisherigen Satzungen des Vereins treten zu diesem Zeitpunkt damit außer Kraft.


     


    76879 Bornheim, den 19.11.2019


     


    Gezeichnet


     


    Bernd Winkelblech 2. Vorsitzender SV Bornheim

  • Aufnahmeformular

    Hier können Sie das Ausnahmeformular als PDF downloaden. Downloadlink Aufnahmeformular


Partner des SV Bornheim

Weingut Acuntius

Bachweg 10

76879 Bornheim

Christoph Hagenbuch

Andre Deck

Leitweg 2

76831 Billigheim

0176 32374765

info@ac-elektro.net

www.ac-elektro.net

Sparkasse Südpfalz

Marie-Curie-Straße 5

76829 Landau

sparkasse-suedpfalz.de


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Bahnhofstr. 27

76833 Knöringen

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Zekfit - Praxis für Physiotherapie

Am Hofgraben 63

 76879 Bornheim

06348 / 9899076

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HANDBALL



Abteilungsleitung: Anja Brucker, handball@svbornheim.de

Jugendleitung: Rebecca Gatting, jugend@svbornheim.de

Schiedsrichter: Christoph Hagenbuch, schiedsrichter@svbornheim.de

Ergebnisse

wE Jugend

SG Ha/Igg/Me/Neu - SV Bornheim

19:21 (12:9)

Damen

SV Bornheim - TV Thaleischweiler

24:22 (12:11)

wE Jugend

HSG Eckbachtal  - SV Bornheim

16:22 (5:11)

wD Jugend

SV Bornheim - wJSG Ass/Dann

22:21 (13:10)

wA Jugend

HSG Eckbachtal 2 - SV Bornheim

29:24 (14:13)


Die nächsten Spiele:

06.04.24

wE Jugend

10:15Uhr

SV Bornheim -HSG Eckbachtal

Sporthalle Bornheim

06.04.24

wB Jugend

16:00Uhr

SV Bornheim - TV Kirrweiler

Sporthalle Bornheim

06.04.24

Damen

18:00Uhr

SV Bornheim - HSG Mu/Ru

Sporthalle Bornheim

07.04.24

F Jug

13:00Uhr

HSG Trifels

SV Bornheim, HSG Du/Schi

Realschule plus Annweiler

07.04.24

wC Jugend

14:00Uhr

VSK Niederfeld 2 - SV Bornheim

Loschky Halle Lu-Niederfeld

07.04.24

wD Jugend

16:00Uhr

VSK Niederfeld - SV Bornheim

Loschky Halle Lu-Niederfeld

07.04.24

wA Jugend

17:00Uhr

SV Bornheim - HSG Landau/Land

Sporthalle Bornheim

Die Teams auf einen Klick


BREITENSPORT



Abteilungsleitung: Jürgen Risser, breitensport@svbornheim.de

Ballsportgruppe: Thorsten Groß, volleyball@svbornheim.de


Männersportgruppe: Jürgen Risser, breitensport@svbornheim.de


Seniorensport Männer: Manfred Breitsch, jungsenioren@svbornheim.de und Peter Buchheit, jungsenioren@svbornheim.de

Eltern-Kind Turnen Maxi: Christin Becht-Zekl, elternkindturnen@svbornheim.de


Kindertanzen: Sabrina Michel-Braun, kindertanzen@svbornheim.de


Get fit and have fun: Sabrina Michel-Braun, getfit@svbornheim.de


Allround und Fitnessgymnastik: Silvia Farschon, frauengymnastik@svbornheim.de


Fit am Morgen / Seniorensport Frauen: Silvia Farschon, frauengymnastik@svbornheim.de


Die Gruppen auf einen Klick


KURSE



Die Kurse auf einen Klick


THEATER




Abteilungsleitung: Bernd Winkelblech, theater@svbornheim.de

hier geht´s zur Webseite Theaterstörche 


Theaterstörche
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